Allgemeine Geschäftsbedingungen - Abtg.: Vermietung
1. Abschluss des Mietvertrages
Die Buchung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Hierbei muss sich der Mieter bei der Anreise auf Anforderung durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Der Mietvertrag mit dem Vermieter des Ferienhauses/der Ferienwohnung wird erst gültig, wenn er vom Mieter unterschrieben der Sonneninsel Rügen GmbH vorliegt und die Anzahlung eingegangen ist.
2. Preise Zusatzleistungen, Saisonzeiten und Zahlungsbedingungen.
Der Mietpreis ist nach Hauptsaison, Zwischensaison, Nebensaison sowie Sparsaison festgelegt. Bei den gesetzlichen Feiertagen sowie jeweils 2 Tage vorher oder nachher gelten die Preise der Nebensaison.
Im Mietpreis nicht enthalten sind die Preise für die Endreinigung, die ortsübliche Kurtaxe sowie Bettwäsche und Handtücher. Wäschepakete (einmal Bettwäsche, 1Handtuch, 1Geschirrtuch) können vor Ort gegen eine Gebühr von 15,00 € ausgeliehen werden.
Der Mieter ist verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach rechtsverbindlicher Unterschrift der Buchungsbestätigung auf das im Mietvertrag angegebene Konto der Sonneninsel Rügen GmbH zu leisten. Auch bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung termingemäß innerhalb von 3 Tagen zu entrichten, es sei denn, es erfolgt ausdrücklich eine andere Regelung zwischen Mieter und Sonneninsel Rügen GmbH im Namen des Vermieters. Ist die Anzahlung nicht termingerecht eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch des Mieters gegenüber der Sonneninsel Rügen GmbH bzw. dem Vermieter auf die gebuchte Ferienunterkunft. Die Restmiete für die Mietdauer des Objektes ist vom Mieter mindestens 28 Tage vor Reiseantritt auf Rechnung des Vermieters zu überweisen. Das gleiche gilt für die Kosten der Endreinigung in der im Mietvertrag angegebenen Höhe auf eigene Rechnung der Sonneninsel Rügen GmbH sowie für die Kurtaxe im Namen und auf Rechnung der Gemeinde. Weiterhin ist eine Mietkaution in Höhe von 150-350 Euro ( je nach Objekt) bei der Sonneninsel Rügen GmbH zu hinterlegen.
3. Anreise und Abreise
Die Ankunft am Anreisetag liegt zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so informiert der Mieter unbedingt rechtzeitig die Sonneninsel Rügen GmbH schriftlich oder telefonisch unter der im Mietvertrag angegebenen Telefonnummer. Offenes Feuer und Feuerwerkskörper sind am Haus nicht gestattet. Im Kaminofen darf ausschließlich trockenes Kaminholz verwendet werden. Fahrräder und Surfbretter gehören nicht ins Ferienhaus. Am Abreisetag muss die Ferienunterkunft gereinigt und in ordentlichem Zustand bis spätestens 10.00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn Sie vereinbaren ausdrücklich schriftlich eine andere Regelung mit der Sonneninsel Rügen GmbH. Bei nicht vorzeitigem Verlassen des Mietobjektes wird dem Mieter ab 10.00 Uhr für jede volle Stunde 60 € in Rechnung gestellt. Zur Rückgabe des Mietobjektes am Abreisetag gehört eine Grundreinigung, das Spülen und Ausräumen des Geschirrs aus der Spülmaschine. Alle Räume sind besenrein zu verlassen. Bettwäsche ist abzuziehen. Möbel müssen so gestellt sein wie sie vorgefunden wurden. Bei Verstellen der Möbel berechnen wir 150 € pauschal. Wir sind sehr tierfreundlich. Aber Hunde haben nichts im Bett zu suchen. Sollten dennoch Hundehaare im Bett vorgefunden werden berechnen wir für die Spezialreinigung mindestens 150 €. Flaschen und Gläser sind im zentralen Glascontainer der Gemeinde zu entsorgen. Wäscheständer und Sonnenschirme sind abends in den HWR Raum zu stellen.
Wird diese Regelung nicht eingehalten ist die Sonneninsel Rügen GmbH berechtigt entsprechende Kosten von der Kaution einzubehalten.
Die Mitarbeiter der Sonneninsel Rügen GmbH werden den Zustand des Mietobjektes kontrollieren. Mängel oder anderweitige Reklamationen bzgl. der Unterkunft (Ausstattung, Zustand, Sauberkeit, Inventar) sind am Anreisetag spätestens 30 Minuten nach der Anreise schriftlich der Sonneninsel Rügen GmbH anzuzeigen. Reklamationen sind danach nicht mehr anspruchsbegründend.
Die vertraglich gebuchte Zahl der Personen einschl. Kinder, die das Ferienobjekt laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Sonneninsel Rügen GmbH nicht überschritten werden .In der Buchung sind verbindlich die Personenzahl und das Mitbringen eines Hundes schriftlich anzuzeigen.
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seine Mitreisenden verursachten Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung,
Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen gesetzl. Gründen kann die Sonneninsel Rügen GmbH im Namen des Vermieters den Mietvertag nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Eine anteilige Mietrückzahlung erfolgt nur dann, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wurde.
Bei Bedienungsfehler durch den Mieter z.B. insbesondere bei Spülmaschine, Waschmaschine, Sauna, Whirlpool, Fernseher und bei entsprechender Beauftragung eines techn. Kundendienstes sind vom Mieter pauschal 150 € zu erstatten.
Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Gesamtleistung nicht in Anspruch hat der Vermieter grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung. Die Stornierungskosten betragen bei einem erklärten Rücktritt von 150 bis 50 Tagen vor Mietbeginn 80 % vom Gesamtmietpreis ohne Endreinigung und Kurtaxe. Bei Rücktritten von 60 bis 30 Tagen vor Mietbeginn sind 90 % vom Mietpreis und ab dem 29 Tag bzw. bei Nichtanreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. Bei Rücktritten und/oder Umbuchungen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500 Euro unabhängig von den vorstehenden Stornierungskosten. Die Rücktrittserklärung und auch jede Umbuchung ist schriftlich an die Sonneninsel Rügen GmbH zu richten und erst wirksam, wenn die Erklärung unterzeichnet dem Vermieter vorliegt. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich hingewiesen.
Sollte eine feste Buchung wegen höherer Gewalt storniert werden, ist eine kostenlose Stornierung ausgeschlossen.
Die Sonneninsel Rügen GmbH handelt nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Wohnungseigentümers (Vermieter genannt).Der Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen. Die vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Vermieter. Der Vermieter haftet für Ansprüche wegen Leistungsmängeln des Mietvertrages. Etwaige Forderungen wie Schadenersatz sind direkt an den Vermieter zu richten. Die Sonneninsel Rügen GmbH haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermietung und der Vermittlung sowie für die ordnungsgemäße Ausführung der Endreinigung.
4. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der WLAN-Zugang ist im Wohnbereich (Wohnzimmer) verfügbar und kann unter Umständen im Schlaf-, Abstell- und Badezimmer sowie im Außenbereich nicht sichergestellt werden.
Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Abtg.: Immobilienvertrieb
Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und – Vermietung bleiben vorbehalten. Es handelt sich ausschließlich um die Angaben des Verkäufers.
Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte –auch per Email- zustande.
Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt, weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt.
Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich, unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetz werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Beendigung zustande. Die Käuferprovision in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Sonneninsel Rügen GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftragsgeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich innerhalb von drei Tagen mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Provisions- bzw. Schadensersatzansprüche aus.